Warum?
- weil wir uns gemeinsam aktiv und entschlossen dem Fachkräftemangel entgegenstellen müssen
- weil Berufe in der Eingliederungshilfe wichtig sind und gebraucht werden und hohe soziale und gesellschaftliche Relevanz haben
- weil sich das Bundesteilhabegesetzes nur umsetzen lässt, wenn ausreichend Fachpersonal vorhanden ist
Was ist zu tun?
- Die Leistungserbringer sind gefordert, ihre eigene Arbeitgeberattraktivität zu verbessern und Fachkräfte auszubilden.
- Von Leistungsträgern müssten folgende Positionen in den Kostensatzverhandlungen akzeptiert werden bzw. müssten folgende Regelungen im Rahmen der Ausbildungen getroffen werden:
- Berufsbegleitende Auszubildende dürfen nicht dem allgemeinen Stellenschlüssel zugeordnet werden, sondern sind ein Plus und müssen zusätzlich zum eigentlichen Stellen- und Fachkraftschlüssel gerechnet werden. Dies sichert eine kontinuierliche Ausbildung unabhängig von Stellenschlüsseln und finanzieller Ausstattung.
- Berufsbegleitende Auszubildende müssen mit einem Entgelt entlohnt werden, was auskömmlich ist, dieses muss zusätzlich zum Stellenschlüssel durch die Leistungsträger refinanziert werden.
- Die Übernahme des Schulgeldes durch die Träger (sofern nicht abgeschafft) muss garantiert sein.
- Die Ausbildung von Praxisanleitern muss sich in den Kostensätzen als Investition wiederfinden.
- Budgets für Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Recruiting müssen anerkannt werden und sich zu 100 % in den Kostensätzen wiederfinden.
- Alle Träger (besondere Wohnformen, Kitas, Schulen und ambulante Dienste) müssten sich aktiv an Ausbildungen beteiligen, um den verheerenden Mangel an Fachkräften am Markt zu beheben.
- Alle Dienstleister in der Teilhabe sollten Fachkräfte ausbilden.