Der Chefarzt Orthopädie und die Pflegedienstleiterin in der Oberlin Rehaklinik tauschen sich aus.

Zuzahlungen

Zuzahlungen sind finanzielle Beiträge, mit denen sich Versicherte an den Kosten für ihre beanspruchten Gesundheitsleistungen beteiligen müssen – zusätzlich zu ihren regelmäßigen Versicherungsbeiträgen. Bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und den Krankenkassen betragen die Zuzahlungen in der Regel 10 Euro pro Tag.

Höchstgrenzen & Zuzahlungsmodalitäten

  • Deutsche Rentenversicherung (DRV)

    Ist Ihr Kostenträger die Deutsche Rentenversicherung (DRV), dann müssen Sie bei einer Anschlussheilbehandlung (AHB) nach einem Krankenhausaufenthalt längstens 14 Tage (= 140 Euro) im Kalenderjahr Zuzahlungen leisten. Bei einem Heilverfahren (HV) liegt die Höchstgrenze bei 42 Tagen (= 420 Euro).

    Wenn Sie über die DRV bei uns sind, leisten Sie vor Ort keine Zuzahlungen. Eine Zuzahlungsaufforderung erhalten Sie ggf. nach Ihrer Rehabilitation von der DRV.

  • gesetzliche Krankenkassen

    Ist Ihr Kostenträger eine gesetzliche Krankenkasse, zahlen Sie 10 Euro bei einer AHB für längstens 28 Tage im Kalenderjahr. Bei einer HV gibt es keine Höchstgrenze, Sie zahlen solange Ihre Behandlung dauert.

    Sind Sie über Ihre gesetzliche Krankenkasse bei uns, erhalten Sie von uns eine Zuzahlungsaufforderung. Diese kann per EC-Karte an unserer Rezeption beglichen oder als Rechnung ausgestellt werden.

Zuzahlungen eines Kalenderjahres werden miteinander verrechnet. Wurden Sie vor Ihrer Rehabilitation z. B. einige Tage im Krankenhaus stationär behandelt, bekommen Sie Ihre dortigen Zuzahlungen angerechnet. Bei welchem Kostenträger diese entrichtet wurden, ist unerheblich.

Befreiung

Automatisch von Zuzahlungen befreit sind:

  • unsere teilstationären Patientinnen und Patienten, wenn die DRV ihr Kostenträger ist
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
  • Patientinnen und Patienten, die nach einem Arbeitsunfall eine Rehabilitation über die gesetzliche Unfallversicherung absolvieren
  • Bezieher von Übergangsgeld

Belastungsgrenzen

Zuzahlungen müssen Patientinnen und Patienten nur bis zu ihrer persönlichen Belastungsgrenze leisten. Bei gesetzlich Krankenversicherten liegt diese bei 2 % ihres jährlichen Familienbruttoeinkommens. Für chronisch Kranke gilt u. U. eine niedrigere Belastungsgrenze von 1 %. Bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wird das persönliche Netto-Einkommen herangezogen. Hier besteht die Möglichkeit einer Befreiung, wenn die Zusatzkosten als eine unzumutbare Belastung nachgewiesen wird.

Anträge auf Zuzahlungsbefreiung erhalten Sie bei Ihrem Kostenträger (meistens Deutsche Rentenversicherung oder Krankenkassen). Die Befreiung kann vollständig oder teilweise erfolgen.

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