FAQ: Häufige Fragen
Eine Rehabilitation macht man nicht oft im Leben. Gerade wenn es um die Gesundheit geht – von einem selbst oder eines nahen Angehörigen, kommen in der Regel viele Fragen auf. Diese können Sie jederzeit unseren Mitarbeitenden persönlich stellen. Vielleicht können wir Ihnen jedoch bereits mit unseren FAQ Antworten geben. Hier finden Sie häufig gestellt Fragen zu vor, während und nach einem Aufenthalt in unserem Haus.
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Wie bekomme ich eine Rehabilitation?
Es gibt vier Möglichkeiten eine Rehabilitation in unserem Haus anzutreten:
- direkt nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation
- Sie gehen nach dem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation nach Hause und treten anschließend die Anschlussheilbehandlung (AHB) an
- der Haus- bzw. Facharzt hat Ihnen ein medizinisches Heilverfahren (HV) verschrieben
- als Selbstzahler melden Sie sich direkt bei uns an
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Wie stelle ich einen Reha-Antrag?
Wenn Sie im Krankenhaus sind, übernimmt der dortige Sozialdienst die Antragsstellung. Ansonsten stellen Sie den Antrag bei Ihrem Kostenträger.
Um welche Stelle es sich dabei handelt, ist abhängig von Ihrem Versicherungsstatus des Antragsstellers und dem Reha-Ziel. Meistens ist die Deutsche Rentenversicherung oder eine Krankenkasse der Träger der Rehabilitation, welcher für die Kosten aufkommt.
Einen Antrag auf Rehabilitation können Sie bei jedem Sozialleistungsträger stellen. Ist dieser nicht zuständig, muss er Ihren Antrag binnen zwei Wochen an den zuständigen Kostenträger weiterleiten.
Erfahren Sie mehr über Zuständigkeit der Kostenträger
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Wie lange dauert eine stationäre orthopädische Rehabilitation?
Die stationäre orthopädische Rehabilitation umfasst in der Regel 17 bis 21 Tage – je nach Kostenträger (Krankenkassen oder Rentenversicherung). Bei medizinischer Notwendigkeit besteht die Option auf Verlängerung.
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Wie komme ich zur Rehaklinik?
Unser Transferservice holt Sie aus dem Krankenhaus oder von zu Hause ab und bringt Sie zu uns in die Rehaklinik. Reisen Sie mit der Bahn an, dann holen wir Sie vom Bahnhof ab. Es steht Ihnen jedoch natürlich frei, privat anzureisen – mit dem eigenen Pkw, oder Sie lassen sich von Freunden bzw. Familienangehörige bringen.
Sind Ihnen Kosten für die An- und Abreise entstanden, können Sie eine Reisekostenerstattung bei Ihrem zuständigen Kostenträger (Krankenkasse oder Rentenversicherungsträger) beantragen. Die Höhe der Fahrtkostenerstattung wird meist pauschal oder anhand eines festgelegten Kilometersatzes berechnet. Teilweise werden auch tatsächlich angefallene Kosten gegen Beleg erstattet.
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Wo kann ich parken?
Zum Ein- und Ausladen können Sie kurz direkt vor unserem Haupteingang halten. Unser großer kostenfreier Hauptparkplatz befindet sich am Ende unserer Parkanlage (ca. 500 Meter Fußweg bis zum Haupteingang). Der Weg zum Parkplatz ist ausgeschildert. Patientinnen und Patienten mit Schwerbehinderung reservieren wir Parkplätze in der Nähe unseres Hauses.
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Kann ich von meinem Zimmer aus telefonieren?
Ja, Ihr Zimmer ist mit einem Telefon ausgestattet. Wir haben eine Telefonanlage mit Durchwahleinrichtung. Nachdem Sie sich an der Rezeption angemeldet haben und freigeschaltet worden, können Sie telefonieren. Ausgehende Gespräche sind kostenpflichtig, Gespräche innerhalb unseres Hauses sind kostenfrei.
Am Vorabend Ihrer Abreise erstellen wir eine Schlussrechnung, die Sie bitte bei Abgabe des Zimmerschlüssels an der Rezeption begleichen. Eine frühere Abmeldung ist möglich.
Sie können sich auf Ihrem Telefon anrufen lassen. Ihre Durchwahlnummer erhalten Sie an der Rezeption, sie wird an die Stammnummer unseres Hauses angehängt: 033 841 - 54... (Beispiel: Ist Ihre Zimmernummer die 999, lautet Ihre Durchwahl: 033 841-54 999.
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Darf ich mein Mobiltelefon mitnehmen?
Selbstverständlich können Sie Ihr Mobiltelefon mitbringen. WLAN steht in den meisten Bereichen unseres Hauses gegen eine Gebühr zur Verfügung.
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Gibt es Internet?
WLAN steht in den meisten Bereichen unseres Hauses zur Verfügung. So können Sie mit Ihrem Smartphone, Tablet oder Notebook ins Internet gehen. WLAN-Tickets sind an der Rezeption gegen eine Gebühr erhältlich.
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Wie erfolgt die Unterbringung?
In unserem historischen Fachwerkgebäude und in unseren Bettenhäusern verfügen wir über 245 moderne Einzelzimmer mit eigenem Bad, TV und Telefon.
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Kann ich Besuch empfangen?
Selbstverständlich können Sie Besuch empfangen. Wir bitten Sie, wenn Sie Freunde oder Verwandte bei uns im Haus zu treffen, dies mit Rücksicht auf Ruhezeiten in der Zeit von 10 bis 20 Uhr zu tun.
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Wie sind die Verkehrsanbindungen?
Der nächstgelegene Bahnhof ist in Bad Belzig. Die Stadtlinie 590 verkehrt regelmäßig zwischen unserem Haus und der Kurstadt. Den Fahrplan der Stadtlinie gibt es an der Rezeption.
Erfahren Sie mehr zu Lage & Anfahrt
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Gibt es eine Cafeteria bzw. Aufenthaltsmöglichkeiten außerhalb des Zimmers?
Das Waldcafé im Erdgeschoss unseres Hauses in der Nähe der Rezeption bietet die Möglichkeit der Einkehr. Das Café zeichnet sich aus durch seine helle moderne Ausstattung und seine großen Fensterfronten – mit direktem Blick in den Wald und über unsere großzügige Parkanlage. Gäste können in der warmen Jahreszeit Getränke und Speisen auf zwei Außenterrassen genießen. Hier gibt es kleine Gerichte, verschiedene Kaffeevariationen und Kuchen sowie Eis aus Eigenproduktion. Geöffnet ist:
- 12.00 - 20.00 Uhr täglich
In unserer großzügigen Parkanlage sind zahlreiche Sitzgelegenheiten vorhanden. In der warmen Jahreszeit stehen auf unserer Wiese Liegen zur Verfügung.
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Wo kann ich rauchen?
Es gibt für Patientinnen und Patienten eingerichtete Raucherbereiche. Dabei handelt es sich um gekennzeichnete Außenterrassen. Diese werden um 22.30 Uhr verschlossen und gegen 5 Uhr wieder geöffnet. Ansonsten gilt aus gesundheitlichen und brandschutztechnischen Gründen im gesamten Gebäudekomplex und auf dem gesamten Gelände, auch dem Außenbereich, absolutes Rauchverbot.
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Was passiert nach meiner Entlassung?
Die Nachsorge sichert lhr weiterbehandelnder Arzt. Alle wichtigen Informationen dazu stehen in Ihrem Entlassungsbrief. Diesen erhalten Sie von uns an Ihrem Abreisetag. Bitte vereinbaren Sie daher schon vor Ihrer Entlassung einen Termin bei Ihrem Arzt vor Ort.
Für Ihre Anschlussbehandlung verschicken wir den Entlassungsbrief bzw. -bericht – mit Ihrer Einwilligung – an Ihren Haus- oder Betriebsarzt oder auch Orthopäden sowie an Ihren zuständigen Kostenträger (meistens Rentenversicherung und Krankenkassen).
Wir können Ihnen bei Bedarf Arzneimittel, Heilmittel und Hilfsmittel verordnen.