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Vorstellung Zwischenbericht der Expertenkommission im Oberlinhaus

Die Expertenkommission, die nach den Tötungsdelikten im Oberlinhaus im April 2021 vom Oberlinhaus einberufen wurde, legte heute einen ersten Zwischenbericht zum Thesenpapier mit dem Titel „Anforderungen an eine bedarfsgerechte Eingliederungshilfe für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf“ als Grundlage und Orientierung für einen partizipativen Diskursprozess vor und leitet damit eine weitere wichtige Phase im Aufarbeitungsprozess ein. 

Im April 2021 hat eine langjährige Mitarbeiterin in einem der Wohnhäuser im Oberlinhaus vier Menschen getötet und eine Bewohnerin schwer verletzt. Diese schreckliche Tat hat die Rahmenbedingungen in der Teilhabe von Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen in der Teilhabe in eine neue gesamtgesellschaftliche, bundesweite Aufmerksamkeit gerückt. 

Als Folge der intensiven internen Auseinandersetzung mit der Tat wurde im Oberlinhaus – neben anderen Maßnahmen – insbesondere die Gewaltschutzkonzeption umfassend weiterentwickelt und breitflächig umgesetzt.

Im Zuge der internen Aufarbeitung wurde aber auch deutlich, dass die Sicherstellung von Teilhabe gerade für Menschen mit sehr hohem Assistenzbedarf in der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) an mannigfaltige systematische und praktische Grenzen stößt. Diese Erkenntnisse haben die Leitung des Oberlinhaus veranlasst, eine Expertenkommission einzuberufen. Die Expertenkommission sollte helfen, Orientierungen für das Oberlinhaus zu geben, aber auch generell einen Impuls zu setzen bei der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention und dem Bundesteilhabegesetz.

Bei Rückfragen oder Anfragen wenden Sie sich bitte an presse@oberlinhaus.de